Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Danke für Ihr Interesse an unseren Trekkings. Mit Ihrer Buchung bei pferdetrekking-wallis.ch kommt zwischen Ihnen und pferdetrekking-wallis.ch ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

2. Anmeldung: Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder direkt bei www.pferdetrekking-wallis.ch erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

3. Vertragsgegenstand: Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

4. Ausrüstung: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist es Pflicht, einen Reithelm zu tragen. Erwachsenen empfehlen wir in jedem Fall einen Reithelm. Pferdetrekking-Wallis stellt diese Reithelme gratis zur Verfügung. Zudem müssen alle Reiter geeignetes Schuhwerk tragen und zweckmässige Kleidung empfiehlt sich.

5. Vertragsabschluss: Mit der Entgegennahme Ihrer Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und pferdetrekking-wallis.ch zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und pferdetrekking-wallis.ch wirksam.

6. Preise: Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie unter www.pferdetrekking-wallis.ch. Sie sind in Schweizer Franken pro Person angegeben.

7. Zahlungsbedingungen: Pferdetrekking-walls.ch verlangt keine Vorauszahlung. Der Betrag kann vor Ort bar bezahlt werden. Gutscheine sind innert 30 Tagen nach deren Erhalt zu bezahlen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 8 beim Kunden eingefordert.

8. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden: Eine Annullation durch den Kunden vor dem Trekking ist schriftlich oder per Mail mitzuteilen. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt: bis 30 Tage vor Trekkingstart Fr. 0.00. 10 bis 5 Tag vor Trekkingstart 50%; 4 bis am Tag des Trekkings 100%. Tritt der Kunde das Trekking erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er es vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

9. Annullation oder Änderung der Aktivität durch den Veranstalter: Wird das Trekking infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter das Trekking vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet.Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Naturverhältnisse etc.) erfordern.

10. Abbruch der Aktivität durch den Kunden: Wird eine Aktivität vom Kunden vorzeitig abgebrochen oder verlassen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

11. Teilnahmebedingungen: Bei den meisten Trekking ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme des Trekkings ist unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, des Führers und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer vom Trekking ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn des Trekkings gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn des Trekkings, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

12. Versicherung: Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Haftung: Pferdetrekking-wallis.ch verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, das Trekking gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Leuk, Schweiz. Veranstalter Pferdetrekking-wallis.ch GmbH
Rafael Locher
Kummenstrasse 9 3957 Erschmatt
Tel. 079 318 12 11
www.pferdetrekking-wallis.ch
Email: info@pferdetrekking-wallis.ch